Kurse Unterweisung Arbeitsschutz Motorsäge

Kurse Unterweisung Arbeitsschutz Motorsäge

Die grundsätzliche Pflicht zur Unterweisung hat der Unternehmer oder der Geschäftsführer. Er kann diese Pflicht aber auf direkte Vorgesetzte der einzelnen Mitarbeiter im Rahmen einer schriftlichen Pflichtenübertragung übertragen. Auch die Beauftragung an einen externen Anbieter ist möglich und macht bei eigener fehlenden Sachkunde auch Sinn. Entscheidend für eine Sicherheitsunterweisung ist die entsprechende Fachkunde und die Fähigkeit, diese zu vermitteln.

In den folgenden zitierten Gesetzen und Vorschriften ist u.a. die Unterweisungspflicht für Unternehmer beschrieben:

– Arbeitsschutzgesetz (§12)

– Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)

– Betriebssicherheitsverordnung (§9)

– Gefahrstoffverordnung (§14)

Unterweisungen sind durchzuführen:

  • Mindestens einmal jährlich
  • Bei der Einstellung vor Arbeitsbeginn
  • Bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz
  • Vor jeder neuen Tätigkeit
  • Anlassbezogen z.B. nach einem Unfall
  • Beim Erkennen einer unsicheren Situation

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.