Kurse Bedienerschulung Hubarbeitsbühne
Die Berufsgenossenschaften und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben vor, dass nur ausgebildete Personen zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragt werden dürfen.
Wir bieten Schulungen zur Erlangung des entsprechenden Befähigungs- oder Fahrerausweises nach der Verordnung DGUV 308-008 (alt BGG 966 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) an, und vermitteln den Teilnehmern das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen von Maschinen und Geräten.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.