Kurse nach den Vorschriften DGUV-I 214-059

Kurse nach den Vorschriften DGUV-I 214-059

Arbeiten mit der Motorsäge sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden.

Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, der Versicherte  persönlich und fachlich geeignet sein.

Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung vor.

Dieser unterscheidet sich im neuen Leitfaden deutlich von den Umfängen des alten Leitfadens.

Modul A: Grundlagen der Motorsägenarbeit (16 Unterrichtseinheiten)

Modul B: Baumfällung und Aufarbeitung (24 UE)

Modul C: Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben ohne stückweises Abtragen von Bäumen (16 UE)

Modul D: Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben mit stückweises Abtragen von Bäumen (24 UE)

Teilnahmevorraussetzung:

  • gültiger Erste-Hilfe-Nachweis
  • Eignungs-und Tauglichkeitsuntersuchung durch einen Arbeitsmediziner: diese Bescheinigung ist unbedingt vor Lehrgangsbeginn vorzulegen.
  • vollständige persönliche Schutzausrüstung

Termine und Veranstaltungsorte finden Sie hier.